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Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherungen
Wir sind durch die vertragsärztliche Zulassung berechtigt, mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Hierbei werden die Kosten für die Psychotherapie durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen übernommen.
Bitte bringen Sie immer zum Anfang jeden Quartals ihre Versichertenkarte mit. Auch zu jedem Erstgespräch wird diese benötigt.