Gutachten - Psychotherapie Vlotho

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Die Erstellung von Gutachten ist eine von den Gerichten angeforderte Maßnahme zur Sicherstellung der Urteilsbildung. Das Gericht bestellt hierfür einen Sachverständigen, der als Helfer des Gerichts dient. Hierbei gilt es, den Sachverhalt objektiv und faktenbasiert darzulegen. Dennoch, oder gerade deswegen, sind Gutachten eine hoch emotionale Angelegenheit für die Betroffenen.

Familienrecht

Im Familienrecht erwarten die Richter durch den Sachverständigen eine fachspezifische Untersuchung der Beteiligten - zumeist Kinder und deren Eltern. Fragestellungen können sein, ob das Kind eher bei der Mutter oder beim Vater verbleiben soll, sofern sich die Eltern getrennt haben. Oder welches Umgangsrecht am sinnvollsten erscheint. Für solche oder ähnliche Fälle muss manchmal ein Gutachten erstellt werden, da sich die Getrennten nicht einigen konnten. Somit ist das Gericht gefordert. Psychologische Fragestellungen können das Gericht jedoch überfordern, weswegen die Tätigkeit eines Sachverständigen hilfreich ist.
Privat beauftragte Sachverständige

Tatsächlich kommt es vor, dass Privatpersonen - anstelle des Gerichts - Sachverständige rekrutieren, um ein für sich empfundenes Recht nachdrücklich zu untermauern. Grundsätzlich spricht zwar nichts dagegen, nur sollten Sie bedenken, dass das Gutachten vor Gericht kein Beweis darstellen muss. Darüber hinaus könnte das Ergebnis davon abweichen, was Sie sich gewünscht hätten!

Sie sollten sich bewusst machen, dass ein objektives Gutachten auch Argumentationen oder Indizien vorlegt, die gegen den Auftraggeber sprechen könnten. Darüber hinaus ist es fraglich, ob alle Beteiligten überhaupt teilnehmen, denn im Familiengutachten - anders als im Sozialrecht oder bei Glaubhaftigkeitsprüfungen - sind immer mehrere Personen in ein Gutachten eingebunden und werden untersucht.
Sozialrecht

Auch im Sozialrecht kommt es immer häufiger zu psychologischen Fragestellungen. Tatsächlich hat die Zahl derjenigen zugenommen, die aufgrund psychischer Leiden erwerbsgemindert oder sogar erwerbsunfähig sind. Psychologische Sachverständige helfen dem Gericht dabei, die vorliegenden psychischen Störungen zu identifizieren, zu klassifizieren und in ihrer Schwere einzuordnen. Hieraus leiten sich dann z.B. die Funktionseinschränkungen des Begutachteten ab. Das ist das "tägliche Brot" von Psychologischen Psychotherapeuten, weswegen sich diese sehr gut eignen, diese Einschätzungen vornehmen zu können.
 
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