Privat beauftragte Sachverständige
Tatsächlich kommt es vor, dass Privatpersonen - anstelle des Gerichts - Sachverständige rekrutieren, um ein für sich empfundenes Recht nachdrücklich zu untermauern. Grundsätzlich spricht zwar nichts dagegen, nur sollten Sie bedenken, dass das Gutachten vor Gericht kein Beweis darstellen muss. Darüber hinaus könnte das Ergebnis davon abweichen, was Sie sich gewünscht hätten!
Sie sollten sich bewusst machen, dass ein objektives Gutachten auch Argumentationen oder Indizien vorlegt, die gegen den Auftraggeber sprechen könnten. Darüber hinaus ist es fraglich, ob alle Beteiligten überhaupt teilnehmen, denn im Familiengutachten - anders als im Sozialrecht oder bei Glaubhaftigkeitsprüfungen - sind immer mehrere Personen in ein Gutachten eingebunden und werden untersucht.